Definition
Im Kontext des Vergaberechts bezeichnet der Begriff "Bieter" ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die sich an einer Ausschreibung beteiligt und ein konkretes Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen abgibt. Die Stellung als Bieter ist rechtlich relevant, da mit ihr spezifische Rechte und Pflichten verbunden sind.
In einstufigen Vergabeverfahren werden die Teilnehmer direkt als Bieter bezeichnet. Bei zweistufigen Vergabeverfahren hingegen werden die Unternehmen erst mit Einleitung der zweiten Stufe (Angebots-/Verhandlungsphase) als Bieter betrachtet, zuvor gelten sie als Bewerber.
Ein wesentliches Merkmal des Bieters ist seine rechtliche Bindung an das abgegebene Angebot. Nach Ablauf der Angebotsfrist beginnt die sogenannte Bindefrist (oder Zuschlagsfrist), während der der Bieter an sein Angebot gebunden ist und nicht mehr davon zurücktreten kann. Dies bedeutet, dass beim Erhalt des Zuschlags ein Vertragsverhältnis entsteht, ohne dass der Bieter nochmals zustimmen muss.
Im Vergabeverfahren haben Bieter bestimmte Rechte, die durch das Vergaberecht festgelegt sind. Gemäß § 97 Abs. 6 GWB haben Unternehmen ein subjektives Recht auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Diese Bieterrechte umfassen unter anderem das Recht auf Gleichbehandlung, Transparenz und diskriminierungsfreie Bewertung.
Bei öffentlichen Ausschreibungen und solchen mit Teilnahmewettbewerb müssen Bieter uneingeschränkten und unentgeltlichen Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen haben. Bei beschränkten Ausschreibungen hingegen prüft der Auftraggeber vorab die Eignung potenzieller Bieter und lädt dann ausgewählte Unternehmen zum Verfahren ein.
Eine wichtige Befugnis der Bieter ist das Recht, bei Unklarheiten bezüglich der Vergabeunterlagen oder der Leistungsbeschreibung sogenannte Bieterfragen zu stellen. Diese Fragen müssen vom Auftraggeber beantwortet werden, wobei die Antworten in der Regel allen Bietern zugänglich gemacht werden müssen, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft (auch Bieterkonsortium genannt) zusammenschließen, um gemeinsam ein Angebot abzugeben. Dies ermöglicht insbesondere kleineren Unternehmen, sich auch an größeren Ausschreibungen zu beteiligen.
Im Unterschied zum Bewerber, der lediglich Interesse an der Teilnahme bekundet hat, hat der Bieter bereits konkrete Leistungen und Preise angeboten und ist damit in einen verbindlicheren Status im Vergabeverfahren eingetreten.
Synonyme
- Anbieter
- (teilweise) Submittent
Verwandte Begriffe
- Bewerber
- Auftraggeber
- Bietergemeinschaft/Bieterkonsortium
- Angebot
- Bindefrist/Zuschlagsfrist
- Bieterfragen
- Vergabeverfahren
- Angebotsfrist
- Eignungskriterien
- Zuschlag